OGH 1Ob632/79 (RS0012191)

OGH1Ob632/7913.6.1979

Rechtssatz

Nur die meritorische Abweisung einer ein bestimmtes dingliches Recht betreffenden Negatorienklage hat die Wirkung, dass bei einer Klage auf Einverleibung dieses dinglichen Rechtes der Richter an die rechtskräftige Feststellung seines Bestehens gebunden ist. Die im Vorprozess erfolgte rechtskräftige Abweisung eines Klagebegehrens, dass an einem Grundstück keine außerbücherlichen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte, bestehen, bindet den Richter im folgenden Prozess über eine Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an diesem Grundstück hingegen nicht an die im Vorprozess getroffenen Feststellung, dass der nunmehrige Kläger Eigentum an dem Grundstück ersessen hat.

Normen

ABGB §523 Cd
ZPO §411 Aa
ZPO §411 Ab
ZPO §411 Bf
ZPO §411 Ca

1 Ob 632/79OGH13.06.1979

RZ 1980/31 S 138

1 Ob 47/17vOGH29.03.2017

nur: Nur die meritorische Abweisung einer ein bestimmtes dingliches Recht betreffenden Negatorienklage hat die Wirkung, dass bei einer Klage auf Einverleibung dieses dinglichen Rechtes der Richter an die rechtskräftige Feststellung seines Bestehens gebunden ist. (T1)<br/>Beisatz: Hier war das Bestehen einer konkludent zustande gekommenen Dienstbarkeitsvereinbarung zwischen den Parteien für den Vorprozess nur Vorfrage. Die Rechtskraft des Urteils im Vorprozess umfasste nicht die Feststellung, dass die von den dortigen Beklagten und nunmehrigen Klägern behauptete Servitut tatsächlich bestehe und muss daher diese Frage im nunmehr zu beurteilenden Rechtsstreit über die Einverleibung der behaupteten Grunddienstbarkeit (Rechtsgrund, Art und Umfang des Rechts) neu geprüft werden. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0010OB00632_7900000_001

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