OGH 1Ob588/86 (RS0047372)

OGH1Ob588/8622.10.1986

Rechtssatz

Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. Ist darüber hinaus der wohnungsbedürftige Ehegatte ungeachtet der Veräußerung der Ehewohnung in ihr verblieben, kann er einen auf § 97 ABGB gestüzten Anspruch gegen den Vertragspartner des verfügungsberechtigten Ehegatten nicht mehr erheben.

Normen

ABGB §97

1 Ob 588/86OGH22.10.1986

Veröff: MietSlg 38/42

6 Ob 645/85OGH04.06.1987

nur: Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gemäß § 97 ABGB ist auf die Dauer der Ehe beschränkt. Mit deren Auflösung sind jedoch die auf dem Eheband beruhenden wechselseitigen Verpflichtungen beendet. (T1)

4 Ob 523/87OGH17.11.1987

Vgl; Veröff: SZ 60/246 = JBl 1988,237

1 Ob 541/92OGH19.02.1992

Auch; nur T1; Veröff: ÖA 1992,91

1 Ob 519/93OGH11.05.1993

Auch; nur T1

1 Ob 230/98zOGH25.05.1999

Auch; nur T1

6 Ob 40/18bOGH28.03.2018

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19861022_OGH0002_0010OB00588_8600000_002

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