Normen
ABGB §936 VIIc
1 Ob 572/85 | OGH | 22.05.1985 |
8 Ob 603/91 | OGH | 12.09.1991 |
Vgl; Beisatz: Bei einem wirksamen Ausschluß der Umstandsklausel kann eine Erhöhung wegen Geldentwertung erst bei einem wesentlich höheren Kaufkraftverlust begehrt werden als dem, der normalerweise eine Erhöhung wegen geänderter Verhältnisse rechtfertigen würde. Ein Kaufkraftverlust von zwanzig Prozent ist jedenfalls bereits als so erheblich anzusehen, daß er eine Unterhaltserhöhung in diesem Ausmaß rechtfertigt. (T1) |
8 Ob 102/11z | OGH | 24.10.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19850522_OGH0002_0010OB00572_8500000_001
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