Normen
EVÜ Art3 Abs1
EVÜ Art3 Abs4
AVÜ Art8 Abs1
EVÜ Art8 Abs2
1 Ob 48/12h | OGH | 13.12.2012 |
Veröff: SZ 2012/136 |
8 Ob 98/14s | OGH | 24.03.2015 |
Auch; nur: Eine Rechtswahl kann nach Art 3 Abs 1 Satz 2 EVÜ ausdrücklich sein oder sich mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags ergeben. Die Fragen des Zustandekommens und der Wirksamkeit der Rechtswahl sind gemäß Art 3 Abs 4 iVm Art 8 Abs 1 EVÜ nach dem gewählten Recht zu beurteilen. Ist das Verhalten einer Partei nach dem gewählten Recht als Zustimmung zur Rechtswahlvereinbarung zu werten, könnte sie sich nach Art 8 Abs 2 EVÜ nur dann auf das Recht des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts berufen, wenn dieses eine derartige Zustimmung verneint. (T1) |
7 Ob 26/18a | OGH | 26.09.2018 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_20121213_OGH0002_0010OB00048_12H0000_001
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