OGH 1Ob369/26 (RS0025638)

OGH1Ob369/264.5.1926

Rechtssatz

Das Klagebegehren des verkürzten Noterben muß darauf gerichtet sein, daß der Beschenkte behufs Befriedigung des Noterben wegen des zu beziffernden Betrages des Ergänzungsanspruches die Exekution in den geschenkten Gegenstand zu dulden habe.

Normen

ABGB §951

1 Ob 369/26OGH04.05.1926

Veröff: SZ 8/140

6 Ob 368/64OGH03.02.1965

Beisatz: Jedoch keine Exekutionsbeschränkung, wenn der Beschenkte zugleich unbedingt erbserklärter Erbe ist (§ 801 ABGB). (T1) Veröff: EvBl 1965/399 S 604

5 Ob 526/95OGH24.10.1995

Vgl auch; Beisatz: Keine Beschränkung in Ansehung des Exekutionsobjektes hat stattzufinden, wenn der Beschenkte die geschenkte Sache deshalb nicht mehr besitzt, weil er sie im Sinne des § 952 ABGB unredlicherweise aus dem Besitz gelassen hat (unredlich ist insbesondere die Veräußerung der geschenkten Sache nach der Klagszustellung). (T2)

1 Ob 136/11yOGH26.07.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19260504_OGH0002_0010OB00369_2600000_001

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