Normen
1 Ob 241/22f | OGH | 27.01.2023 |
Eine über eine solche Realteilung hinausgehende Verschiebung von Anteilen (etwa durch Zuweisung eines Wohnungseigentumsobjekts an einen der Gatten) bedarf aber der Zustimmung des Verbotsberechtigten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20230127_OGH0002_0010OB00241_22F0000_000
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