OGH 1Ob2247/96i; 2Ob217/25p (RS0106733)

OGH1Ob2247/96i; 2Ob217/25p20.1.2026

Rechtssatz

Eine Pflichtteilsminderung gemäß § 773a Abs 1 ABGB - hier bezogen auf ein uneheliches Kind - scheidet nicht erst aus, wenn sich der Vater während eines gewissen Zeitraums intensiv um sein Kind bemühte und daher eine besonders enge geistig-emotionale Nahebeziehung aufzubauen verstand, sondern bereits dann, wenn er über seine Rolle als "Zahlvater" hinaus die nach seinen Verhältnissen und den Lebensumständen des Kindes mögliche Anteilnahme an der Entwicklung und dem Wohlergehen seines Nachkommens erkennen ließ.

Normen

ABGB §773a Abs1

1 Ob 2247/96iOGH25.10.1996

Veröff: SZ 69/237

2 Ob 217/25pOGH20.01.2026

vgl; Beisatz: Hier: Nachweis eines fehlenden Naheverhältnisses verneint, weil die Klägerin (Tochter) den Erblasser (Vater) im Jahr seines Todes zwei Mal mit ihrem Ehemann am Krankenbett besuchte und diese darüber hinaus einen – teilweise in der Häufigkeit nicht näher feststellbaren – persönlichen, postalischen und telefonischen Kontakt pflegten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19961025_OGH0002_0010OB02247_96I0000_001

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