1 Ob 143/00m | OGH | 19.12.2000 |
Veröff: SZ 73/201 |
9 Ob 128/03v | OGH | 25.02.2004 |
Vgl; Beisatz: Die Frage, ob die Bank unter Umständen doch zu Nachforschungen über den wahren Charakter einzelner Geldbewegungen verpflichtet ist, wenn sie bereits allgemein weiß, dass über ein bestimmtes Eigenkonto auch Treuhandgelder fließen, kann hier auf sich beruhen. (T1) |
7 Ob 8/05k | OGH | 16.02.2005 |
Vgl; Beisatz: Auf Grund der Zusammenführung eines Eigenkontos mit einem Anderkonto durch die Bank mit dem Wissen, dass auch Fremdgelder auf das „zusammengeführte" Konto (Girokonto) fließen werden, besteht eine Verpflichtung der kontoführenden Bank, Erläge zu kontrollieren, um die unrechtmäßige Manipulation mit Fremdgeldern auszuschließen. (T2); Veröff: SZ 2005/15 |
7 Ob 235/08x | OGH | 05.11.2008 |
Dokumentnummer
JJR_20001219_OGH0002_0010OB00143_00M0000_002
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