OGH 15Os67/11h (RS0127023)

OGH15Os67/11h29.6.2011

Rechtssatz

Ein weder unechter noch inhaltlich unrichtiger Entwurf eines nicht zustande gekommenen Kaufvertrags stellt kein falsches Beweismittel iSd § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB dar.

Normen

StGB §147 Abs1 Z1

15 Os 67/11hOGH29.06.2011

Beisatz: Hier: Benützung zur Täuschung darüber, dass der Täter Eigentümer eines von ihm angeblich gekauften Unternehmens sei. (T1)

17 Os 20/17wOGH12.12.2017

Vgl auch; Beisatz: Hier: Fehlende Feststellungen dazu, dass eine beim Betrug benützte Tankkarte falsch oder verfälscht war. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20110629_OGH0002_0150OS00067_11H0000_001

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