OGH 14Os143/09z (RS0126624)

OGH14Os143/09z23.12.2010

Rechtssatz

Ein Wertberichtigungsbedarf in dreistelliger Euro-Millionenhöhe ist jedenfalls – auch bei Unternehmen mit überdurchschnittlich hohen Bilanz- oder Eigenkapitalsummen oder mit besonders hohem Jahresertrag – geeignet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der zu beschreibenden Gesellschaft erheblich verzerrt darzustellen und begründet solcherart einen im Sinn des § 255 Abs 1 AktG tatbestandsmäßigen Darstellungsmangel. Starre Prozentsätze zwischen den gesellschaftlichen Eckdaten und dem Ausmaß der Verzerrung sind der österreichischen Rechtslage insoweit fremd.

Normen

AktG §255 Abs1

14 Os 143/09zOGH23.12.2010
11 Os 53/15aOGH12.04.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_20101223_OGH0002_0140OS00143_09Z0000_005

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