OGH 14ObA29/87 (RS0073133)

OGH14ObA29/876.5.1987

Rechtssatz

Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. Da aber die Begründung öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedürfte, kann das Dienstverhältnis der Organwalter der Religionsgesellschaften nur im Vertragsweg einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis angepasst werden, ohne dass sich aber dadurch die Zugehörigkeit zum Privatrechtskreis ändert.

Arbeitsverhältnis

 

Normen

StGG Art15

14 ObA 29/87OGH06.05.1987

Veröff: SZ 60/80 = JBl 1988,62 = Arb 10665

9 ObA 12/96OGH28.02.1996

nur: Zu den inneren Angelegenheiten der Kirche werden insbesondere alle Normen gezählt, die die Einrichtung und Abschaffung von Ämtern, die Anstellungsvoraussetzungen, die Abberufung von Ämtern, die Art der Amtsführung, die Amtstitel und dergleichen betreffen. (T1) <br/>Veröff: SZ 69/53

10 ObS 204/98tOGH16.07.1998

Vgl auch; Beisatz: Ob einem katholischen Priester in einer kirchenrechtlichen Besoldungsordnung vorgesehene Ansprüche zustehen, ist eine Frage, die aus dem zwischen dem Priester und der Religionsgemeinschaft bestehenden Rechtsverhältnis entspringt und die demnach innerkirchlich zu lösen ist. (T2)<br/>Veröff: SZ 71/127

10 Ob 66/06pOGH30.01.2007

Auch; nur T1; Beisatz: Zu der Frage der inneren Organisation gehören daher alle Fragen, die mit der Begründung und dem Verlust von Organstellungen zusammenhängen. (T3)<br/>Veröff: SZ 2007/9

6 Ob 219/06hOGH15.02.2007

Auch; nur T1; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Selbe Parteien wie im Verfahren 10 Ob 66/06p). (T4)

8 ObA 77/12zOGH28.05.2013

Vgl; Beisatz: Hier: Versetzung des Klägers, der als Pfarrer der evangelischen Kirche A und HB tätig war, in den Wartestand und damit untrennbar verbundener Verlust der Dienstwohnung. (T5)

5 Ob 203/12gOGH06.06.2013

Auch; nur T1; Veröff: SZ 2013/56

Dokumentnummer

JJR_19870506_OGH0002_014OBA00029_8700000_009

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