OGH 13Os41/15a (RS0130140)

OGH13Os41/15a10.6.2015

Rechtssatz

Bei auf zu veranlagende Abgaben bezogenen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 StGB ist Tatzeitpunkt gegebenenfalls jener der Abgabe der unrichtigen Jahressteuererklärung, im Fall des Unterlassens der Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum gesetzlich vorgesehenen Endzeitpunkt eben dieser.

Normen

FinStrG §33 Abs1

13 Os 41/15aOGH10.06.2015

Dokumentnummer

JJR_20150610_OGH0002_0130OS00041_15A0000_001

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