OGH 12Os11/81 (RS0092095)

OGH12Os11/8112.3.1981

Rechtssatz

Ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg im Inland tritt bei Vorlage gefälschter (Inlandsschecks) bei ausländischen Banken auch zufolge Schadensüberwälzung auf inländische Bankinstitute ein, mag auch der Betrug schon mit dem Eintritt des Vermögensschadens bei der ausländischen Bank vollendet gewesen sein. Hiebei braucht das inländische Bankinstitut zu einer Ersatzleistung rechtlich nicht verpflichtet gewesen sein, sofern eine solche nur den bestehenden Gepflogenheiten im internationalen Bankverkehr und in den Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Banken entsprach.

Normen

StGB §62
StGB §67 Abs2
StGB §146 C3

12 Os 11/81OGH12.03.1981

Veröff: SSt 52/13

14 Os 122/87OGH21.10.1987

Vgl auch; Veröff: JBl 1988,659

15 Os 106/11vOGH20.12.2011

Vgl auch; Beisatz: Bei Vollendung eines unmittelbaren Vermögensschadens im Ausland tritt bei Schadensüberwälzung ins Inland ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg auch im Inland ein. (T1)

12 Os 46/18hOGH21.06.2018

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19810312_OGH0002_0120OS00011_8100000_003

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