OGH 10Os151/75 (RS0096574)

OGH10Os151/757.1.1976

Rechtssatz

Der Täter muß wissen (§ 5 Abs 3 StGB), daß seine Anschuldigung falsch ist; die Gefährdung des Verleumdeten muß von seinem zumindest bedingten Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) umfaßt sein. Hingegen ist die Kenntnis davon, daß die fälschlich angelastete Handlung mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, nicht notwendig; der Täter muß (lediglich) die Tatumstände kennen, die die strengere Bestrafung des Verleumdeten nach sich ziehen können.

Normen

StGB §297

10 Os 151/75OGH07.01.1976

Veröff: SSt 47/3 = EvBl 1976/206

10 Os 114/76OGH14.09.1976

Vgl

11 Os 147/76OGH04.11.1976

nur: Der Täter muß wissen (§ 5 Abs 3 StGB), daß seine Anschuldigung falsch ist; die Gefährdung des Verleumdeten muß von seinem zumindest bedingten Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) umfaßt sein. (T1)

11 Os 191/78OGH27.03.1979

Ähnlich

12 Os 17/82OGH11.03.1982

nur: Die Gefährdung des Verleumdeten muß von seinem zumindest bedingten Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB) umfaßt sein. (T2) Beisatz: So auch schon EvBl 1980/133. (T3)

9 Os 39/82OGH27.04.1982

Vgl auch; nur: Hingegen ist die Kenntnis davon, daß die fälschlich angelastete Handlung mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, nicht notwendig; der Täter muß (lediglich) die Tatumstände kennen, die die strengere Bestrafung des Verleumdeten nach sich ziehen können. (T4) Beisatz: Positives Wissen um die für das angedichtete Delikt vorgesehene Strafdrohung ist nicht erforderlich. (T5)

12 Os 92/83OGH25.08.1983

nur: Der Täter muß wissen (§ 5 Abs 3 StGB), daß seine Anschuldigung falsch ist. (T6)

13 Os 195/83OGH08.11.1984

Vgl auch; nur T6

12 Os 120/85OGH22.08.1985

nur T4

12 Os 33/86OGH15.05.1986

Vgl auch; nur T4

9 Os 110/86OGH31.07.1986

nur T1

14 Os 88/88OGH22.06.1988

nur T1

14 Os 141/19wOGH14.04.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19760107_OGH0002_0100OS00151_7500000_003

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)