OGH 10ObS77/11p (RS0127197)

OGH10ObS77/11p30.8.2011

Rechtssatz

Auch der Bezieherin einer Leistung nach dem KBGG steht bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Freistellungszeugnisses nach § 3 Abs 3 MSchG ein vorgezogenes Wochengeld zu, da sie in gleicher Weise wie eine von einem Beschäftigungsverbot betroffene erwerbstätige Dienstnehmerin nicht mehr in der Lage war, ohne Gefährdung ihres Lebens und ihrer Gesundheit bzw des Lebens und der Gesundheit ihres Kindes einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Normen

ASVG §162 Abs1 Satz3
MSchG §3 Abs3

10 ObS 77/11pOGH30.08.2011
10 ObS 103/11mOGH13.03.2012

Auch

10 ObS 165/11dOGH13.03.2012

Auch

10 ObS 68/12sOGH05.06.2012

Auch

Dokumentnummer

JJR_20110830_OGH0002_010OBS00077_11P0000_001

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