Rechtssatz
Rechtsstreitigkeiten, die nur die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung zum Gegenstand haben, werden nicht über einen Anspruch auf wiederkehrende Versicherungsleistungen geführt.
10 ObS 353/00k | OGH | 30.01.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Verfahren über den Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung gemäß § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ist - auch wenn es sich bei jenen Leistungen, deren Rückersatz strittig ist, um wiederkehrende Leistungen gehandelt hat - kein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG. (T2) |
10 ObS 160/20g | OGH | 26.02.2021 |
Beisatz: Für die Kostenberechnung ist von einem Streitwert in Höhe des Rückersatzanspruchs auszugehen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19880112_OGH0002_010OBS00157_8700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)