OGH 10ObS147/19v; 10ObS82/21p (RS0133015)

OGH10ObS147/19v; 10ObS82/21p25.1.2022

Rechtssatz

Im Fall eines unvorhersehbaren, medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalts des „anderen Elternteils“ während der Familienzeit des Vaters liegt weiterhin ein gemeinsamer Haushalt iSd § 2 Abs 1 Z 3, Abs 3 FamZeitbG vor.

Normen

FamZeitbG §2 Abs3

10 ObS 147/19vOGH21.01.2020

Veröff: SZ 2020/2

10 ObS 82/21pOGH25.01.2022

Beisatz: Hier: Unvorhersehbarer, medizinisch erforderlicher stationärer Krankenhausaufenthalt der Mutter und stationäre Aufnahme des gesunden Kindes mit ihr, um das Stillen zu ermöglichen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20200121_OGH0002_010OBS00147_19V0000_001

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