OGH 10ObS14/13a (RS0128640)

OGH10ObS14/13a24.5.2022

Rechtssatz

Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt.

Normen

KBGG §3 Abs5
KBGG §5 Abs4

10 ObS 14/13aOGH26.02.2013
10 ObS 3/13hOGH26.02.2013
10 ObS 57/13zOGH28.05.2013
10 ObS 106/13fOGH12.09.2013

nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T1)<br/>Beisatz: Der Zweck dieser Regelung besteht darin, dass der Aufwand einer neuerlichen Prüfung, der mit der Antragstellung durch den zweiten Elternteil verbunden ist, nach Ansicht des Gesetzgebers nur gerechtfertigt ist, wenn diese Person die Leistung zumindest zwei Monate lang beansprucht. (T2)

10 ObS 115/13dOGH12.09.2013

nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T3)<br/>Beisatz: Eine generelle Ausweitung der Mindestbezugsdauer für alle Eltern geht daraus nicht hervor. (T4)

10 ObS 85/13tOGH17.12.2013

nur T3; Beis wie T2

10 ObS 177/13xOGH25.02.2014

Auch; Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T5)

10 ObS 73/17hOGH18.07.2017

Auch, Beis wie T4

10 ObS 192/21iOGH24.05.2022

Vgl; nur T3; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zu § 3 Abs 5 KBGG. (T6)

Dokumentnummer

JJR_20130226_OGH0002_010OBS00014_13A0000_001

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