Normen
10 Ob 23/04m | OGH | 22.03.2005 |
Veröff: SZ 2005/46 |
7 Ob 190/04y | OGH | 20.04.2005 |
Beisatz: Für das Verschulden gilt der objektivierte Maßstab des § 1299 ABGB; die Beweislast für das fehlende Verschulden trifft nach § 1298 ABGB den Kreditgeber. (T1) |
1 Ob 68/05i | OGH | 09.11.2005 |
Beis wie T1; Beisatz: Die Weiterverwendung einer solchen Klausel - unter anderem durch Fortschreibung eines auf Grund der Anwendung einer unzulässigen Zinsänderungsklausel unrichtigen Saldostandes - und die Berufung auf diese ist ab dem Zeitpunkt, in dem die Unwirksamkeit erkannt werden musste, jedenfalls als rechtswidrig zu qualifizieren. Die Verwendung von Klauseln, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprachen, stellte unter Berücksichtigung der bereits damals bestehenden Gesetzeslage (§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG id F vor der KSchG-Novelle 1997), Rechtsprechung und Lehre ein Verschulden dar. (T2) |
7 Ob 204/05h | OGH | 25.01.2006 |
Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Die Erkundigungsobliegenheit des Kreditnehmers darf nicht überspannt werden. Der Kreditnehmer kann der Bank vertrauen, dass sie keine nach der Rechtslage unzweifelhaft nichtigen Vertragsklauseln vereinbart. Erst wenn der Kreditnehmer Verdachtsmomente (zB verdichtete Medieninformation) hat, aus denen er schließen kann, dass diese Verhaltenspflicht von den Banken nicht eingehalten worden sein könnte, kommt seine Erkundigungsobliegenheit zum Tragen und es ist von ihm zu verlangen, dass er Maßnahmen setzt, um das Verhalten der Bank zu kontrollieren. (T3) |
6 Ob 172/05w | OGH | 16.02.2006 |
Beis wie T1; Beis wie T2 |
3 Ob 236/05k | OGH | 26.04.2006 |
Beis wie T1; Beis wie T2 |
9 Ob 23/07h | OGH | 08.02.2008 |
nur: Die Verwendung einer mit § 6 Abs 1 Z 5 KSchG unvereinbaren (weil unbestimmten) Zinsänderungsklausel durch die beklagte Bank im Rahmen von Verbraucherkreditverträgen stellt ein durchaus rechtswidriges Verhalten dar, das geeignet ist, eine Schadenersatzpflicht der Bank zu begründen, wenn dem Kunden durch dieses Verhalten ein Schaden entsteht. (T4) |
1 Ob 72/08g | OGH | 06.05.2008 |
8 Ob 98/09h | OGH | 18.02.2010 |
Vgl auch; Beis wie T3 nur: Der Kreditnehmer kann der Bank vertrauen, dass sie keine nach der Rechtslage unzweifelhaft nichtigen Vertragsklauseln vereinbart. (T5) |
8 Ob 31/12k | OGH | 28.03.2012 |
Vgl auch<br/>Veröff: SZ 2012/41 |
Dokumentnummer
JJR_20050322_OGH0002_0100OB00023_04M0000_001
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