OGH 10Ob2152/96k (RS0106379)

OGH10Ob2152/96k5.11.1996

Rechtssatz

Die Wendung "gegen seinen Wohltäter" ist in einem weiteren Sinn zu verstehen, so daß Angriffe auf die Gefühlssphäre miteingeschlossen sind. Daher berechtigt auch die Verletzung naher Familienangehöriger des Schenkers zum Widerruf. Zu den nahen Angehörigen zählen auch die Enkelkinder.

Normen

ABGB §948

10 Ob 2152/96kOGH05.11.1996
8 Ob 230/02kOGH23.01.2003

nur: Die Wendung "gegen seinen Wohltäter" ist in einem weiteren Sinn zu verstehen, so daß Angriffe auf die Gefühlssphäre miteingeschlossen sind. Daher berechtigt auch die Verletzung naher Familienangehöriger des Schenkers zum Widerruf. (T1); Beisatz: Berechtigung zum Widerruf auch, wenn der objektive Schadenserfolg im Vermögen des Geschenkgebers selbst eintritt.(T2)

Dokumentnummer

JJR_19961105_OGH0002_0100OB02152_96K0000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)