Normen
ABGB §948
10 Ob 2152/96k | OGH | 05.11.1996 |
8 Ob 230/02k | OGH | 23.01.2003 |
nur: Die Wendung "gegen seinen Wohltäter" ist in einem weiteren Sinn zu verstehen, so daß Angriffe auf die Gefühlssphäre miteingeschlossen sind. Daher berechtigt auch die Verletzung naher Familienangehöriger des Schenkers zum Widerruf. (T1); Beisatz: Berechtigung zum Widerruf auch, wenn der objektive Schadenserfolg im Vermögen des Geschenkgebers selbst eintritt.(T2) |
Dokumentnummer
JJR_19961105_OGH0002_0100OB02152_96K0000_002
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