Spruch:
Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Daß die Leistung einer Barzahlung an die Masse die Befriedigungslage der Konkursgläubiger zu verbessern geeignet ist, liegt auf der Hand und bedarf keiner besonderen Behauptung.
Von der in SZ 54/39 (5 Ob 537/81) vertretenen Ansicht ist die Rechtsprechung in der Folge abgerückt. Folgend König, Anfechtung Rz 354 f sprach der Oberste Gerichtshof in ÖBA 1989, 81 aus, daß der Kläger in solchen Fällen nicht gehalten ist, den ganzen Vertrag über den Verkauf anzufechten, er könne sich auf die Bekämpfung der Aufrechnung allein beschränken. In dem dem vorliegenden vergleichbaren Fall 7 Ob 672/90 (ÖBA 1991, 467 = ZfRV 1991, 393 = 1991, 360) hat der Oberste Gerichtshof an der Entscheidung ÖBA 1989, 81 unter Ablehnung von SZ 54/39 festgehalten. Es liegt daher eine jetzt gefestigte Rechtsprechung vor, der das Berufungsgericht gefolgt ist.
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