Normen
EGJN ArtIX
JN §42
Übk der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit Art11 Abs1
Übk der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit Art11 Abs2 lita
| 9 ObA 37/19k | OGH | 28.11.2019 |
Beisatz: Hier: Enger funktionaler Zusammenhang mit der diplomatischen sowie konsularischen und damit hoheitlichen Tätigkeit des beklagten Staats (USA). (T1); Veröff: SZ 2019/116 | ||
| 8 ObA 56/24d | OGH | 27.02.2025 |
| 9 ObA 36/26y | OGH | 25.06.2026 |
Beisatz: Die (mittelbare) Förderung der hoheitlichen Tätigkeit des beklagten Staats reicht für die Annahme eines engen funktionalen Zusammenhangs mit der hoheitlichen Tätigkeit des beklagten Staats nicht aus. (T2); Beisatz wie T1 | ||
Dokumentnummer
JJR_20191128_OGH0002_009OBA00037_19K0000_001
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