Normen
| 8 ObA 78/99z | OGH | 18.05.1999 |
| 8 ObA 306/99d | OGH | 22.12.1999 |
nur: Die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin ist ehebaldigst einzubringen. (T1) Beisatz: Das Zuwarten von 10 Tagen mit dem Überreichen der Klage ohne einen besonderen Grund für die Rechtfertigung dieses Zuwartens - die Besprechung zunächst mit dem Steuerberater und erst danach mit dem Klagevertreter kann diesen Zeitraum nicht rechtfertigen - anzuführen, führt zur Verfristung der Klage auf Zustimmung zur Entlassung. (T2) | ||
| 8 ObA 19/25i | OGH | 30.09.2025 |
vgl | ||
Dokumentnummer
JJR_19990518_OGH0002_008OBA00078_99Z0000_001
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