Rechtssatz
Eine zulässige Doppelvertretung im Sinne des § 212 Abs 2 ABGB liegt dann vor, wenn der Gegenstand des von beiden Vertretern für denselben Zeitraum gestellten Unterhaltsbegehrens nicht identisch ist (hier: Gegenstand des vom Sachwalter eingeleiteten Verfahrens ist die Unterhaltserhöhung auf siebentausendzweihundert Schilling ab 1.Februar 1997, Gegenstand des Antrages der Mutter der siebentausendzweihundert Schilling übersteigende Erhöhungsbetrag).
S 7.200 — --
| 6 Ob 120/25b | OGH | 16.09.2025 |
Beisatz: hier: Hier betraf der seitens des KJHT einerseits und der seitens der Mutter andererseits gestellte Unterhaltsantrag jeweils unterschiedliche Zeiträume. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19980224_OGH0002_0040OB00028_98S0000_001
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