OGH 4Ob28/98s; 6Ob120/25b (RS0109600)

OGH4Ob28/98s; 6Ob120/25b16.9.2025

Rechtssatz

Eine zulässige Doppelvertretung im Sinne des § 212 Abs 2 ABGB liegt dann vor, wenn der Gegenstand des von beiden Vertretern für denselben Zeitraum gestellten Unterhaltsbegehrens nicht identisch ist (hier: Gegenstand des vom Sachwalter eingeleiteten Verfahrens ist die Unterhaltserhöhung auf siebentausendzweihundert Schilling ab 1.Februar 1997, Gegenstand des Antrages der Mutter der siebentausendzweihundert Schilling übersteigende Erhöhungsbetrag).

S 7.200 — --

 

Normen

ABGB §212 Abs2

4 Ob 28/98sOGH24.02.1998
6 Ob 120/25bOGH16.09.2025

Beisatz: hier: Hier betraf der seitens des KJHT einerseits und der seitens der Mutter andererseits gestellte Unterhaltsantrag jeweils unterschiedliche Zeiträume. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19980224_OGH0002_0040OB00028_98S0000_001

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