OGH 2Ob59/12h; 9Ob34/24a (RS0128262)

OGH2Ob59/12h; 9Ob34/24a24.4.2024

Rechtssatz

Auch auf Websites und deren Subpages enthaltene allgemeine Vertragsbedingungen haben dem Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG zu genügen.

Onlineshop

 

Normen

KSchG §6 Abs3
KSchG §28 Abs1

2 Ob 59/12hOGH30.08.2012

Veröff: SZ 2012/83

9 Ob 34/24aOGH24.04.2024

Beisatz: Hier: Webshop. (T1)<br/>Beisatz: Beim gesonderten Ausweis der konkret vom Kunden zu zahlenden Servicegebühr am Ende des Bestellvorgangs handelt es sich nicht bloß um eine im Verbandsverfahren unbeachtliche praktische Handhabung, sondern um eine weitere Bestimmung des Klauselwerks, die dem abzuschließenden Vertrag zugrunde liegt und die bei der Transparenzprüfung in einer Gesamtwertung miteinzubeziehen ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20120830_OGH0002_0020OB00059_12H0000_002

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Stichworte