OGH 7Ob153/06k; 7Ob262/07s; 7Ob59/17b; 7Ob54/24b (RS0121821)

OGH7Ob153/06k; 7Ob262/07s; 7Ob59/17b; 7Ob54/24b28.8.2024

Rechtssatz

Teil F Art 15.2 ABVB 2002/I ist eine sogenannte strenge Wiederherstellungsklausel. Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert. Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. Dieser fällig gewordene Anspruch besteht auch dann, wenn sich später (hier: vor Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz) herausstellen sollte, dass trotz Sicherstellung in der Folge die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) unterbleibt.

Normen

ABH 2010 Art6.5
AVB Versicherung von Betrieben - ABVB 2002/I Teil F Art15.2

7 Ob 153/06kOGH31.01.2007

Veröff: SZ 2007/12

7 Ob 262/07sOGH12.12.2007

Vgl; nur: Ist die Wiederbeschaffung (Wiederherstellung) einmal ausreichend sichergestellt, wird der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Bezahlung des Neuwertes fällig. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Art 6.5 ABH 2002. (T2)

7 Ob 59/17bOGH27.09.2017

Auch

7 Ob 54/24bOGH28.08.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_20070131_OGH0002_0070OB00153_06K0000_001

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