OGH 1Ob33/94; 9Ob95/01p; 6Ob61/05x; 1Ob94/24s (RS0037100)

OGH1Ob33/94; 9Ob95/01p; 6Ob61/05x; 1Ob94/24s8.10.2024

Rechtssatz

Das privatrechtliche Subventionsverhältnis, das auch die Bereitstellung von Personal auf Kosten des Subventionsgebers umfassen kann, wird durch den Abschluß eines Vertrages sui generis begründet.

Normen

ABGB §861

1 Ob 33/94OGH23.11.1994
9 Ob 95/01pOGH09.05.2001

Vgl auch; Beisatz: Die Vergabe erfolgt im Fall der Privatwirtschaftsverwaltung nicht durch Bescheid, sondern auf privatrechtlichem Weg, in der Regel durch Vertrag. (T1)

6 Ob 61/05xOGH06.10.2005

Vgl auch; Beisatz: Die Förderungsverwaltung ist im Zweifel privatrechtliches Handeln. Dies gilt auch für die Förderungsbeträge, die aufgrund der Teilnahme von Landwirten an Förderungsprogrammen im Rahmen des ÖPUL gemäß der Verordnung (EWG) Nr2078/92 auszuzahlen sind. (T2)

1 Ob 94/24sOGH08.10.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00033_9400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)