Normen
3 Ob 673/80 | OGH | 25.03.1981 |
2 Ob 517/87 | OGH | 24.11.1987 |
Vgl auch; nur: Die Überprüfungsbefugnis des Berufungsgerichtes wird durch den Berufungsantrag und die Berufungserklärung begrenzt und in dieser Beschränkung durch die Verpflichtung zur Wahrung der Teilrechtskraft garantiert. (T1) <br/>Beisatz: Das Berufungsgericht ist hiebei nicht nur an die Berufungsanträge, sondern auch an die Berufungsgründe gebunden. (T2) |
4 Ob 41/93 | OGH | 18.05.1993 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: In der Berufung wurden nur noch zu einem von zwei geltendgemachten Rechtsgründen Ausführungen gemacht. (T3) |
1 Ob 20/94 | OGH | 17.10.1995 |
nur T1; Veröff: SZ 68/189 |
7 Ob 229/99y | OGH | 01.09.1999 |
Auch; nur: Die Überprüfungsbefugnis des Berufungsgerichtes wird durch den Berufungsantrag und die Berufungserklärung begrenzt und in dieser Beschränkung durch die Verpflichtung zur Wahrung der Teilrechtskraft garantiert. Der unangefochtene Teil einer Entscheidung kann trotz eines allfälligen Widerspruches mit der Rechtsmittelentscheidung nicht überprüft werden. (T4) |
10 ObS 295/02h | OGH | 17.09.2002 |
Vgl auch; Beis wie T2 |
8 ObA 22/02x | OGH | 19.09.2002 |
Vgl auch; nur: Der unangefochtene Teil einer Entscheidung kann trotz eines allfälligen Widerspruches mit der Rechtsmittelentscheidung nicht überprüft werden. (T5) |
10 ObS 357/02a | OGH | 16.03.2004 |
nur: Selbst Nichtigkeitsgründe dürfen bezüglich des unangefochtenen Entscheidungsteiles von Amts wegen nicht aufgegriffen werden. (T6) |
1 Ob 204/03m | OGH | 12.08.2004 |
Veröff: SZ 2004/117 |
3 Ob 194/04g | OGH | 24.11.2004 |
Vgl auch; Beis wie T2 nur: Das Berufungsgericht ist hiebei auch an die Berufungsgründe gebunden. (T7) |
3 Ob 129/05z | OGH | 24.08.2005 |
Auch; nur T4 |
6 Ob 51/05a | OGH | 06.10.2005 |
Vgl auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T8) |
1 Ob 163/05k | OGH | 18.10.2005 |
Vgl; Beisatz: So hängt im Rechtsmittelverfahren die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage von der Erhebung der Rechtsrüge ab. (T9) |
3 Ob 127/05f | OGH | 20.10.2005 |
nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 2005/153 |
9 Ob 112/06w | OGH | 18.10.2006 |
Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz: Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. (T10) |
4 Ob 188/13w | OGH | 19.11.2013 |
Auch; nur T5 |
10 ObS 61/22a | OGH | 18.10.2022 |
Vgl |
10 Ob 48/23s | OGH | 04.06.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_19810325_OGH0002_0030OB00673_8000000_001
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