10 ObS 60/23f | OGH | 19.12.2023 |
Hier: Rehabilitationsgeld wegen Berufsunfähigkeit. (T1)<br/>Für die Beurteilung des Berufsschutzes kommt es auf die vertragliche Grundlage von Tätigkeiten, die die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründen, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob die jeweilige Tätigkeit (inhaltlich) eine qualifizierte Tätigkeit iSd § 273 Abs 1 oder § 255 Abs 1 ASVG ist. Es wirkt sich daher auf den Berufsschutz nicht aus, dass dieselbe Angestelltentätigkeit teilweise im Rahmen eines Dienstverhältnisses und teilweise als freie Dienstnehmerin ausgeübt wurde. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20231219_OGH0002_010OBS00060_23F0000_000
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