OGH 7Ob130/23b; 7Ob154/23g (RS0134505)

OGH7Ob130/23b; 7Ob154/23g27.9.2023

Rechtssatz

Gemäß § 20 Abs 2 UbG hat der Abteilungsleiter die Möglichkeit gegen den Beschluss, mit dem das Gericht die Unterbringung für unzulässig erklärt, Rekurs zu erheben. Wie auch nach (§ 29a iVm) § 28 Abs 2 UbG und § 38a Abs 3 UbG wird nur dem Abteilungsleiter ein Rechtsmittelrecht im Unterbringungsverfahren eingeräumt, nicht jedoch sonstigen Dritten, wie etwa dem Träger des Krankenhauses.

Normen

UbG §20 Abs2
UbG §29a
UbG §28 Abs2
UbG §38a Abs3

7 Ob 130/23bOGH30.08.2023

Der Rechtsträger der Krankenanstalt ist nicht am Verfahren nach dem UbG beteiligt. (T1)

7 Ob 154/23gOGH27.09.2023

Beisatz wie T1

Dokumentnummer

JJR_20230830_OGH0002_0070OB00130_23B0000_000

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