Normen
18 OCg 1/23f | OGH | 05.02.2023 |
Gemäß § 75 Abs 3 ZPO haben alle Schriftsätze an ein Gericht die Unterschrift der Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Bevollmächtigten zu enthalten. Ein Fax erfüllt dieses Erfordernis nicht. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20230205_OGH0002_018OCG00001_23F0000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)