OGH 4Ob220/18h (RS0132672)

OGH4Ob220/18h25.1.2023

Rechtssatz

Der Vorkaufsberechtigte ist grundsätzlich auch an die Fälligkeit der Kaufpreisforderung nach Maßgabe des Drittvertrags gebunden.

Normen

ABGB §1077

4 Ob 220/18hOGH29.01.2019

Veröff: SZ 2019/12

4 Ob 37/20zOGH30.03.2020

Vgl; Beisatz: Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 220/18h. (T1)

7 Ob 187/21gOGH26.01.2022
7 Ob 222/22fOGH25.01.2023

Vgl; Beisatz: Hier: Die aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag, wonach der Vertrag nur bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts „rechtskräftig“ werden soll, betrifft nur das Verhältnis zwischen den Parteien des Kaufvertrags und ist für den Eintritt des Vorkaufsfalls bedeutungslos und verlängert nicht die Fälligkeit für die wirkliche Einlösung durch den Vorkaufsberechtigten. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20190129_OGH0002_0040OB00220_18H0000_001

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