OGH 2Ob204/08a; 2Ob198/23s (RS0124493)

OGH2Ob204/08a; 2Ob198/23s21.11.2023

Rechtssatz

Fehler in der Beschaffenheit betreffen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs an sich. Dazu zählen zum Beispiel Konstruktions-und Materialfehler.

Normen

EKHG §9 Abs1 B

2 Ob 204/08aOGH17.12.2008

Beisatz: Beispiele: Wenn sich das Fenster eines Autobusses aus seiner Verankerung löst; wenn die Ausstiegshilfe einer Sommerrodelbahn keine Haltegriffe aufweist; wenn sich die automatischen Türen einer Straßenbahn während des Einsteigens eines Fahrgasts schließen. (T1)

2 Ob 198/23sOGH21.11.2023

Beisatz: Hier: Vereisung der Förderräder eines Sessellifts / einer Sesselbahn infolge unvorhersehbarer Blitzeisbildung als "Versagen der Verrichtungen". (T2)

Dokumentnummer

JJR_20081217_OGH0002_0020OB00204_08A0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)