OGH 1Ob296/03s; 1Ob172/23k (RS0119445)

OGH1Ob296/03s; 1Ob172/23k20.12.2023

Rechtssatz

Ist der Schädiger als physische Person im Sinn des § 1 AHG Organ, kann ihn der Geschädigte jedenfalls dann nicht auf Grund eines nicht mit ihm geschlossenen Vertrags persönlich in Anspruch nehmen, wenn durch diesen Vertrag die Organstellung erst begründet wurde. Der Geschädigte kann sich auch nicht darauf berufen, von den Schutzwirkungen dieses Vertrags umfasst zu sein.

Normen

ABGB §881 IA
AHG §1 Abs2 Ba
AHG §1 Abs2 F
AHG §9 Abs5

1 Ob 296/03sOGH12.10.2004

Veröff: SZ 2004/145

1 Ob 172/23kOGH20.12.2023

Beisatz: Hier: Zum Verwahrer nach § 30 Abs 1 TSchG. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20041012_OGH0002_0010OB00296_03S0000_002

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