OGH 4Ob23/67; 2Ob165/23p (RS0025975)

OGH4Ob23/67; 2Ob165/23p25.10.2023

Rechtssatz

Ein als Kraftfahrer beschäftigter Dienstnehmer, der konkrete Anweisungen des Dienstgebers zur Wartung des von ihm zu bedienenden Fahrzeuges erhalten hat, ist nicht verpflichtet, sich darüber hinausgehende eigene Kenntnisse über die notwendigen Wartungsvorgänge zu verschaffen.

Normen

ABGB §1153 C
ABGB §1297
ABGB §1299 G

4 Ob 23/67OGH04.04.1967

Veröff: ZVR 1968/207 S 323

2 Ob 165/23pOGH25.10.2023

vgl; Beisatz: Hier: Verschulden eines Berufskraftfahrers im Zusammenhang mit der fehlerhaften Anwendung von Löschgeräten / Feuerlöschern verneint. Mangels einer (besonders) naheliegenden Brandgefahrenquelle bei bestimmungsgemäßer Fahrzeugverwendung bestand keine Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt selbstständig – über die Absolvierung der Kurse der Halterin und Durcharbeitung aller Unterlagen hinaus – mit der Handhabung der gesetzlich für den hier zu beurteilenden LKW gar nicht vorgeschriebenen Feuerlöschgeräten vertraut zu machen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19670404_OGH0002_0040OB00023_6700000_002

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