Normen
2 Ob 15/25 | OGH | 09.01.1925 |
Veröff: SZ 7/6 |
1 Ob 112/00b | OGH | 25.07.2000 |
Beisatz: Die Verjährung wird mit der Gerichtshängigkeit unterbrochen, selbst wenn die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und sie an das zuständige Gericht (gemäß § 230a oder § 261 Abs 6 ZPO) überwiesen wurde bzw die Klage unzustellbar war. (T1) Beisatz: Hier: Wurde die Klage an das zuständige Gericht adressiert; infolge eines Postversehens langte sie aber bei einem unzuständigen Gericht ein und ist erst in weiterer Folge durch Weiterleitung des "Irrläufers" dem zuständigen Gericht zugekommen. Dieser Fall ist jenem Fall vergleichbar, in dem die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht und an das zuständige Gericht überwiesen wurde. (T2); Veröff: SZ 73/122 |
3 Ob 23/10v | OGH | 24.03.2010 |
2 Ob 75/23b | OGH | 16.05.2023 |
Beisatz: Dass es im Anlassfall insgesamt zwei Mal zu einer Überweisung gekommen ist, ändert nichts daran, dass die Gerichtsanhängigkeit durch die jeweilige Überweisung der Rechtssache gewahrt blieb. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19250109_OGH0002_0020OB00015_2500000_001
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