Rechtssatz
Konnte ein/e Bezieher/in von Kinderbetreuungsgeld bei der Antragstellung davon ausgehen, dass er/sie das Kinderbetreuungsgeld in der gesetzlichen Mindestdauer (§ 5 Abs 4 KBGG) beziehen können werde, und kommt es in der Folge durch die frühere Geburt eines weiteren Kindes zur Verkürzung dieser Frist, ist zumindest in dieser Konstellation § 5 Abs 4 KBGG im Wege einer teleologischen Reduktion dahin zu interpretieren, dass die Mindestbezugsdauer ohne Verlust der für den verkürzten Zeitraum zuerkannten Leistungen auch unterschritten werden kann.
10 ObS 177/13x | OGH | 25.02.2014 |
Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T1) |
10 ObS 192/21i | OGH | 24.05.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Diese teleologische Reduktion ist auch auf die Bestimmung nach § 3 Abs 5 KBGG anwendbar. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20131217_OGH0002_010OBS00085_13T0000_001
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