Rechtssatz
Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich ‑ wenn auch nur vorläufig ‑ durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.
2 Ob 157/10t | OGH | 05.05.2011 |
Bem: Mit eingehender Darstellung der Bezug habenden Standpunkte in Lehre und Judikatur. (T1)<br/>Veröff: SZ 2011/60 |
Dokumentnummer
JJR_20110505_OGH0002_0020OB00157_10T0000_001
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