OGH 2Ob157/10t (RS0126987)

OGH2Ob157/10t21.12.2022

Rechtssatz

Zwischen der (allenfalls analog gewährten) Kondiktion nach § 1431 ABGB gegen den Empfänger der Leistung und dem Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB gegen den, der sich ‑ wenn auch nur vorläufig ‑ durch die Leistung des Verkürzten selbst einen Aufwand erspart hat, besteht Konkurrenz. Dabei sind der Empfänger der Leistung und der eigentlich Verpflichtete Solidarschuldner.

Normen

ABGB §1042 A
ABGB §1431 A

2 Ob 157/10tOGH05.05.2011

Bem: Mit eingehender Darstellung der Bezug habenden Standpunkte in Lehre und Judikatur. (T1)<br/>Veröff: SZ 2011/60

5 Ob 140/22gOGH21.12.2022

Dokumentnummer

JJR_20110505_OGH0002_0020OB00157_10T0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)