OGH 7Ob691/84 (RS0011674)

OGH7Ob691/8414.9.2022

Rechtssatz

Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass dem Begriff "Herstellung" nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers eine andere als die diesem Wort nach allgemeinem Sprachgebrauch zukommende Bedeutung zugekommen wäre. Gerade deshalb, weil § 495 ABGB die Herstellung in den vorigen Stand erwähnt, ist klar, dass "Herstellung" auch nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers nicht gleichbedeutend war mit "Wiederherstellung".

Normen

ABGB §483
ABGB §495

7 Ob 691/84OGH13.12.1984

SZ 57/202

1 Ob 155/22hOGH14.09.2022

Auch

Dokumentnummer

JJR_19841213_OGH0002_0070OB00691_8400000_001

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