Normen
14 Os 86/21k | OGH | 16.11.2021 |
Beisatz: Hier: Bei betrügerischer Verleitung zum Abschluss von Mobilfunkverträgen samt Ausfolgung von SIM-Karten und Mobiltelefonen umfasst der tatbestandsmäßige Schaden – entsprechenden Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz zum Täuschungszeitpunkt vorausgesetzt – auch die durch anschließende Verwendung der SIM-Karten durch Dritte entstandenen (nicht beglichenen) Verbindungsentgelte. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20211116_OGH0002_0140OS00086_21K0000_001
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