Rechtssatz
Es ist ausreichend, wenn AGB in einer Sprache, die der Vertragspartner beherrscht oder in einer Weltsprachenversion übersendet werden. Bei international tätigen Unternehmen muss der Vertragspartner der Fassung der AGB in einer Weltsprache unverzüglich wegen mangelnder Sprachkenntnis widersprechen, jedenfalls, wenn die Kenntnis dieser Weltsprache nicht fernliegend ist, wobei Deutsch nach Englisch und Französisch wohl auch als Weltsprache angesehen werden kann.
Normen
AGB allg
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9
Dokumentnummer
JJR_20031217_OGH0002_0070OB00275_03X0000_004
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