Normen
3 Ob 131/03s | OGH | 26.09.2003 |
Veröff: SZ 2003/112 |
6 Ob 86/05y | OGH | 14.07.2005 |
Beisatz: Ob eine - zumindest schlüssige - Vereinbarung zustandekam, hängt von den jeweiligen Umständen ab und stellt daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar. (T1) |
7 Ob 208/08a | OGH | 05.11.2008 |
Auch; Beis wie T1 |
8 Ob 120/14a | OGH | 25.11.2014 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Willigt der Patient ausgehend von der Erwartung, nur von einem bestimmten Arzt operiert zu werden, in die Operation ein und ist diese Erwartung dem Krankenhausträger etwa durch den das Aufklärungsgespräch führenden Arzt bekannt, darf der Krankenhausträger die Einwilligung in die Operation nur als Einwilligung in die Operation durch diesen bestimmten Arzt verstehen. Dass der das Aufklärungsgespräch führende Arzt nicht zur Zusage der Operation durch einen bestimmten Arzt vom Krankenhausträger bevollmächtigt war, ändert daran nichts. (T2)<br/> |
7 Ob 124/21t | OGH | 15.09.2021 |
Dokumentnummer
JJR_20030926_OGH0002_0030OB00131_03S0000_002
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