Rechtssatz
Die Tatsache, daß für die dem Geltungsbereich des VBG unterliegenden Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs 2 Z 3 ArbVG die Bestimmungen des ersten bis vierten Hauptstückes des ArbVG nicht anzuwenden sind, steht der Legitimation der Gebietskörperschaften für eine Beteiligung an einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG auch bezüglich solcher Dienstverhältnisse nicht entgegen.
Arbeitsverhältnis
Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBA00513_8900000_006
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)