OGH 2Ob176/10m; 6Ob16/20a (RS0127174)

OGH2Ob176/10m; 6Ob16/20a20.2.2020

Rechtssatz

Bei einer an der Gesinnung redlicher Vertragsparteien orientierten Vertragsanpassung ist zu berücksichtigen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass in der Regel marktorientierte verkehrsübliche Entgelte vereinbart werden.

Normen

ABGB §872

2 Ob 176/10mOGH22.06.2011

Beisatz: Hier: Im Zusammenhang mit der Übertragung von Wohnrechten bzw der Veräußerung einer Eigentumswohnung. (T1)

6 Ob 16/20aOGH20.02.2020

Anm: Veröff: SZ 2020/18

Dokumentnummer

JJR_20110622_OGH0002_0020OB00176_10M0000_005

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