10 ObS 146/06b | OGH | 24.10.2006 |
Beisatz: Auch in Bezug auf die Verbesserung einer Rechtsmittelklage sind dieselben Regeln anzuwenden wie bei Rechtsmitteln. (T1) |
10 ObS 150/09w | OGH | 20.10.2009 |
Auch |
5 Ob 195/10b | OGH | 16.11.2010 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Dass in einem ausdrücklich als „Rekurs“ bezeichneten Schriftsatz keine Rekursgründe ausgeführt wurden, sondern nur im Widerspruchsverfahren gemäß § 397 EO zulässige neue Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden, gebietet nicht die Annahme einer unrichtigen Benennung des Rechtsmittels bzw Rechtsbehelfs und seine Umdeutung in einen Widerspruch. (T2) |
3 Ob 139/20t | OGH | 02.11.2020 |
gegenteilig; Beisatz: Hier: „Rekurs“ verbunden mit Widerspruch, der nur Neuerungen, jedoch keine Rekursgründe enthält. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20061024_OGH0002_010OBS00146_06B0000_001
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