Rechtssatz
Der Nutzwert eines WE-Objekts ist schon vom Ansatz her nicht mit dem Verkehrswert desselben vergleichbar und hat auch eine ganz andere Funktion als jener. Der Verkehrswert stellt gleichsam eine isolierte "Außenbewertung" des Objekts dar, wohingegen es sich beim Nutzwert um einen gebäudeimmanenten Wertmesser, also um eine aus dem Vergleich etwa der konkreten Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit mit anderen WE-Objekten des Hauses erfließende Maßzahl handelt.
2 Ob 36/20p | OGH | 26.05.2020 |
Beisatz: Hier: EV zur Sicherung der Durchsetzung eines Teilungsurteils. (T1)<br/>Beisatz: Die Vermietung hat keinen Einfluss auf die Nutzwertfestsetzung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20040826_OGH0002_0030OB00011_04W0000_003
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