Normen
5 Ob 199/03f | OGH | 21.10.2003 |
Veröff: SZ 2003/129 |
5 Ob 86/20p | OGH | 13.07.2020 |
Vgl; Beisatz: Damit eine Anzeige diese Zustimmungsfiktion auslösen kann, muss sie alle Angaben enthalten, die es dem Vermieter ermöglichen, sich ein ausreichendes Bild über die gewünschten Maßnahmen zu machen und die ihm zustehenden Kontrollrechte auszuüben. (T1)<br/>Beisatz: Die Anforderungen an den Informationsgehalt der Anzeige dürfen nicht überspannt werden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00199_03F0000_001
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