OGH 18ONc1/19w (RS0132687)

OGH18ONc1/19w15.5.2019

Rechtssatz

Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.

Normen

ZPO §588 Abs2

18 ONc 1/19wOGH15.05.2019

Beisatz: Aus Beziehungen des Schiedsrichters zu den Bevollmächtigten einer der Schiedsparteien können sich Umstände ergeben, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit von Schiedsrichtern wecken. (T1)

18 ONc 1/20xOGH23.07.2020

Beis wie T1

18 OCg 5/20iOGH17.02.2021

Dokumentnummer

JJR_20190515_OGH0002_018ONC00001_19W0000_001

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