OGH 1Ob309/02a (RS0117342)

OGH1Ob309/02a28.3.2019

Rechtssatz

Mehrere "eingeantwortete" Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft, sofern - außer dem Berufungsgrund - gegen einen der Erben nicht noch weitere Tatsachen geltend gemacht wurden, die sich (nur) auf den Bestand der gegen ihn erhobenen Quotenforderung beziehen.

Normen

JN §55 Abs1 Z2
JN §55 Abs5
ZPO §11 Z1 B

1 Ob 309/02aOGH28.01.2003
2 Ob 214/18mOGH28.03.2019

nur: Mehrere eingeantwortete Erben als Beklagte, die aufgrund einer Erbschaftsklage in Anspruch genommen werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20030128_OGH0002_0010OB00309_02A0000_001

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