7 Ob 271/99z | OGH | 11.01.2000 |
1 Ob 101/16h | OGH | 21.06.2016 |
nur: Eine unmittelbare Nachbarschaft des dienenden und des betreffenden herrschenden Grundstücks ist nicht erforderlich. (T1)<br/>Beisatz: Daher ist auch die Einbeziehung der Eigentümer der zwischen dem herrschenden und dienenden Grundstück liegenden Grundstücke in das Prozessrechtsverhältnis nicht erforderlich. (T2) |
1 Ob 68/19k | OGH | 27.05.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Bücherliche Sicherstellung einer bestehenden Wegeservitut zugunsten der Stammsitzliegenschaft des Dienstbarkeitsberechtigten beschränkt auf den Zweck der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zweier Grundstücke des Gemeinschaftsguts einer Agrargemeinschaft, zu deren alleinigen Bewirtschaftung der Dienstbarkeitsberechtigte als Alleineigentümer der Stammsitzliegenschaft aufgrund einer Benützungsvereinbarung berechtigt ist. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20000111_OGH0002_0070OB00271_99Z0000_001
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